Nun ist es also amtlich, der Bundestag hat den Regierungsentwurf zum Jugendschutz, der den Abschnitt zur automatischen Indizierung „schwer jugendgefährdender“ Spiele „und weiterer Trägermedien“ betrifft, erweitert.
„Durch die Änderung des 15. Paragraphen des Jugendschutzgesetzes wird diese Liste zukünftig nicht mehr nur Gewalt oder Krieg „verherrlichende“ sondern auch von „Gewalt beherrschte“ Titel, die „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten“ umfassen. Außerdem müssen die Alterskennzeichnungen der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) auf Spielen vergrößert werden. Das Gesetz fordert jetzt eine Größe von „mindestens 1200 Quadratmillimeter“ auf der Verpackung und 250 Quadratmillimeter auf den Trägermedien,“ so ließt man es auf gamestar.de.
Viele der Parteien freuen sich über diesen Gesetzesentwurf, schließlich kommt sowas ja gut bei Eltern an. Meiner Meinung nach ist der Gesetzesentwurf derart unpräzise formuliert, dass er mehr Verwirrung und Unstimmigkeiten als Nutzen mit sich bringen wird. Viele der beteilligten Politiker oder sagen wir nahezu alle haben ein Computerspiel noch nie aus der Nähe gesehen oder sich auch nur annähernd damit befasst, wollen aber trotzdem wissen, was verboten gehört und was nicht.
Wie es jetzt in der Praxis mit dem neuen Paragraphen aussehen wird, ist derzeit noch ungewiss. Da heißt es abwarten und schauen, was unsere vielbeschäftigten Politiker sonst noch so für sinnvolle Maßnahmen ergreifen um unsere Jugend zu schützen.